Reisepass-Pflicht
Jeder Einreisende benötigt einen Reisepass. Die Anschaffungs-Kosten liegen in Deutschland bei 75,00 Euro.
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Für die Einreise nach England gelten besondere Bestimmungen, die rechtzeitig berücksichtigt werden sollten. Für Schulfahrten nach England gelten ab dem 01.08.2026 zudem erleichterte Regelungen, die Sie mit ein wenig Vorlaufzeit beantragen können.
Als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England bereiten wir diese Inhalte nach bestem Wissen auf und aktualisieren sie regelmäßig. Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Das zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Schülersammellistenverfahren ist beschlossen und tritt zum 1. August 2026 in Kraft.
Das Verfahren gilt für Schulfahrten ins Vereinigte Königreich, die
von einer allgemein- oder berufsbildenden Schule durchgeführt werden,
von mindestens einer Lehrkraft begleitet werden,
als geschlossene Gruppe von mindestens 5 Personen reisen und
einen begrenzten Zeitraum umfassen.
Begünstigt sind Schüler:innen, die bei Reiseende noch nicht 20 Jahre alt sind (also bis einschließlich 19 Jahre). Für Lehrkräfte sowie Teilnehmer:innen ab 20 Jahren gelten weiterhin die normalen Einreisebedingungen: Reisepass-, ETA- und ggf. Visumspflicht.
Wenn die Schulgruppe das Einreiseverfahren mit britischer Sammelliste benutzt, benötigen die Schüler:innen bis einschl. 19 Jahre folgende Reisedokumente:
Gültiger Personalausweis (biometrisch, nicht vorläufig) genügt; ein Reisepass ist alternativ möglich. Keine ETA erforderlich.
Gültiger britischer Reisepass. Diese Schüler:innen werden nicht in die britische Schülersammelliste eingetragen.
Gültiger Reisepass (ein Personalausweis genügt nicht). Ein "Reiseausweis für Ausländer" kann beantragt werden.
Gültiger Personalausweis (biometrisch, nicht vorläufig) genügt; ein Reisepass ist alternativ möglich. Keine ETA erforderlich.
Gültiger britischer Reisepass. Diese Schüler:innen werden nicht in die britische Schülersammelliste eingetragen.
Gültiger Reisepass (ein Personalausweis genügt nicht). Ein "Reiseausweis für Ausländer" kann beantragt werden.
Bitte beachten: Die hier genannten Fristen sind Empfehlungen des Bundesministerium des Innern. Die konkrete Vorlaufzeit hängt aber von den Wartezeiten bei den für Ihre Schule bzw. den Wohnort Ihrer Schüler:innen zuständigen Ämtern ab (Landes-/Kommunalbehörde und Ausländerbehörde). Da die Wartezeiten für Termine bei den Behörden deutschlandweit stark variieren, können wir keine allgemeinen Empfehlungen aussprechen.
Britische Schülersammelliste (immer erforderlich): Die begleitende Lehrkraft trägt alle teilnehmenden Schüler:innen – außer Gruppe 2 – in das offizielle Formular „Germany-UK School Trip Travel Information Form“ ein, geordnet nach Art des Reisedokuments und mit Dokumentennummer. Die Liste ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und von der Schulleitung sowie von der zuständigen Landes- bzw. Kommunalbehörde mit Dienstsiegel zu bestätigen. Beide Originale sind auf der Reise mitzuführen und an der britischen Grenze vorzulegen. Hinweis: Ein fehlerhaftes Ausfüllen kann im Extremfall zur Einreiseverweigerung der gesamten Gruppe führen.
Formular (verfügbar kur vor dem 01.08.2026): https://www.gov.uk/guidance/visit-the-uk-as-part-of-a-german-school-trip
Kosten: Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei.
Vorlaufzeit: Empfohlen werden mind. 3 Wochen vor Abreise.
EU-Schülersammelliste (nur in Sonderfällen): Nur wenn mindestens eine Schülerin oder ein Schüler sich im laufenden Asylverfahren befindet oder geduldet ist, ist zusätzlich eine Schülersammelliste nach EU-Muster auszufüllen (Vordruck bei der Ausländerbehörde). Hier sind alle Teilnehmer:innen einzutragen (egal welcher Gruppe der Tabelle auf S. 1).
Kosten: Abhängig von der Behörde: Bei einigen ist es kostenlos, andere verlangen zwischen 6 und 12 Euro pro eingetragener Person.
Vorlaufzeit: Termin bei der Ausländerbehörde notwendig.
Reiseausweis für Ausländer (falls erforderlich): Schüler:innen der Gruppe 3 ohne ausreichenden eigenen Pass beantragen diesen rechtzeitig bei der Ausländerbehörde (Details s. u.).
Antrag: durch die Schülerin/den Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Vorlaufzeit: Die Ausstellung kann bis zu 8 Wochen dauern – bitte mindestens 3 Monate vor der Reise beantragen (vor Hauptreisezeiten noch früher).
Kosten: Die Gebühr beträgt 97 €, sofern keine Gebührenbefreiung gewährt wird. Eine Befreiung kann beantragt werden.
Unterlagen: Nachweis des Aufenthaltsstatus; ein Schreiben der Schule auf Schul-Briefpapier (von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet) mit Bestätigung der Schülergruppenreise und des Reisebeginns; das Antragsformular der Ausländerbehörde; eine Erklärung, dass kein ausreichender eigener Pass vorliegt.
Gültigkeit: nur für die Schülerreise; nach der Rückkehr unaufgefordert an die Ausländerbehörde zurückzugeben.
Die neuen Regelungen für Schulfahrten gelten nur für teilnehmende Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 19 Jahre.
Für alle Teilnehmenden ab 20 Jahren (inkl. Lehrkräften) gelten weiterhin die normalen Einreisebedingungen.
Bitte beachten Sie, dass wir als Fachveranstalter für Schulfahrten nach England diese Informationen nach bestem Kenntnisstand zusammenstellen. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass externe Informationen ohne Gewähr sind.
Jeder Einreisende benötigt einen Reisepass. Die Anschaffungs-Kosten liegen in Deutschland bei 75,00 Euro.
Jeder Einreisende benötigt eine kostenpflichtige, elektronische Einreise-Genehmigung. Die Kosten betragen £ 16.00, ab 08.04.2026 £ 20.00 p.P..
Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für die Einreise. Die Visums-Beantragung kann leider eine lange Vorlaufzeit benötigen.
Jeder Einreisende benötigt einen Reisepass. Die Anschaffungs-Kosten liegen in Deutschland bei 75,00 Euro.
Jeder Einreisende benötigt eine kostenpflichtige, elektronische Einreise-Genehmigung. Die Kosten betragen £ 16.00, ab 08.04.2026 £ 20.00 p.P..
Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für die Einreise. Die Visums-Beantragung kann leider eine lange Vorlaufzeit benötigen.
WICHTIG: Ab Einführung der neuen Einreise-Regelungen für Schulgruppen benötigen Schüler:innen keine ETA mehr (s.o.)! Bis zur Umsetzung werden aber Reisepass und ETA benötigt!
Die britische Regierung hat 2023 ein elektronische Einreiseverfahren eingeführt. Die elektronische Reisegenehmigung ETA („Electronic Travel Authorisation“) wird schrittweise für Einreisende unterschiedlicher Nationalitäten verpflichtend. Auch EU-Bürger müssen bei Reisebeginn ab dem 02.04.2025 online eine ETA beantragen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Wer benötigt eine ETA?
Alle EU-Bürger:innen benötigen eine ETA.
Ausgeschlossen von der Pflicht sind Teilnehmer:innen aus Ländern, die unter die Visumspflicht fallen.
Welchen Zeitrahmen gibt es?
Die Anmeldung sollte spätestens 7 Tage vor Einreise erfolgen, da offiziell eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Werktagen angegeben wird.
Laut Website-Angaben reicht es in kurzfristigen Fällen aus, die bloße Beantragung vorzuzeigen (auch ohne Bestätigung). Hierzu liegen uns aber noch keine Beispielfälle vor, d.h. wir können hierzu keine verbindlichen Angaben machen. Sollte dies tatsächlich so gehandhabt werden, wäre es also möglich (aber nicht zu empfehlen!) noch kurzfristig während der Busfahrt nach Frankreich eine ETA zu beantragen.
Die ETA ist 2 Jahre lang gültig (oder bis Ablauf des Reisepasses - je nachdem, welches Ereignis früher eintritt).
Was kostet eine ETA?
Die Anmeldung kostet 16.00 Pfund pro Person, ab dem 08.04.2026 werden 20.00 Pfund pro Person berechnet.
Die Bezahlung ist mit Kredit- oder Debit-Karte, GooglePay und ApplePay möglich.
Wie funktioniert die Beantragung?
Es gibt keine Gruppen-Anmeldung, d.h. alle Teilnehmer:innen müssen die ETA individuell selbst beantragen.
Die Anmeldung ist online oder über eine spezielle App möglich, alle Links finden Sie auf der Website (s.u.).
Die Beantragung dauert ca. 3-5 Minuten.
Während der Anmeldung müssen die Teilnehmer:innen sich mit ihrem Gesicht verifizieren, sie müssen die Anmeldung also selbständig vornehmen (ggf. mit Unterstützung der Eltern). Benötigt werden:
eigener, original Reisepass (keine Fotokopie)
Zugriff auf eine individuelle Mail-Adresse
Zugriff auf eine oben genannte Zahlmethode
Der gesamte Anmeldeprozess ist nur auf Englisch möglich.
Die Bestätigung erfolgt per E-Mail innerhalb von 3 Tagen. Die ETA wird mit der Reisepass-Nummer gespeichert. Es ist also nicht notwendig, die Bestätigungsmail oder einen Ausdruck der Mail auf der Reise mitzuführen.
WICHTIG: Ab Einführung der neuen Einreise-Regelungen für Schulgruppen benötigen Schüler:innen aus Nicht-EU-Staaten kein Visum mehr (s.o.)! Bis zur Umsetzung muss aber ein Visum beantragt werden!
Visumspflicht für Teilnehmer aus vielen Nicht-EU-Staaten
Infolge des Brexit müssen Teilnehmer:innen aus vielen Nicht-EU-Ländern zur Einreise ein Visum beantragen. Die Visums-Beantragung ist leider zeitaufwändig und kostspielig:
Sie müssen insgesamt mit Kosten von mind. 350-400 Euro rechnen (v.a. auch abhängig von den Reisekosten für den Vor-Ort-Termin).
Nach dem Online-Antrag muss der Teilnehmer sein Visum an einer offiziellen Stelle in Deutschland noch einmal persönlich beantragen. Büros hierfür gibt es in Berlin, Düsseldorf und München. Generalkonsulate oder andere Botschafts-Vertretungen in Deutschland sind nicht zur Visums-Bewilligung berechtigt.
Bitte planen Sie vom Antrag bis zur Bewilligung mindestens drei Monate ein. Auf der offiziellen Webseite steht zwar, dass die Bewilligung innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgt, allerdings umfasst das nur die Dauer vom persönlichen Termin bis zur Bewilligung.
Nicht alle Staaten außerhalb der EU sind von der Visumspflicht betroffen. Auf der folgenden Seite der britischen Regierung finden Sie eine vollständige Auflistung der Nicht-EU-Staaten, die nicht unter die Visumspflicht fallen (sondern lediglich eine ETA benötigen): https://www.gov.uk/guidance/check-when-you-can-get-an-electronic-travel-authorisation-eta
Visum beantragen
Zur Beantragung sind die folgenden beiden Schritte notwendig:
(1) Online-Anmeldung
Die Visums-Beantragung können Sie hier starten: https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa. Hierfür werden folgende Informationen benötigt:
der exakte Reisetermin (Ankunft und Abreise)
Adresse des Aufenthaltsorts (Adresse des Hotels, ggf. bei S-E-T erfragen)
die Kosten der Reise (Geldbetrag, den der Lehrer pro Teilnehmer einsammelt)
aktuelle Adresse in Deutschland und Angabe, seit wann hier wohnhaft
vollständige Namen und Geburtstage der Eltern (sofern bekannt)
Höhe des eigenen Einkommens (wenn vorhanden)
Angaben zu aktenkundigen Straftaten (sofern verursacht)
(2) Verpflichtender Vor-Ort-Termin
Es ist zwingend notwendig, einen Vor-Ort-Termin in Düsseldorf, Berlin oder München vorzunehmen. Hier muss vorgezeigt werden:
Ein gültiger Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung (möglichst im DIN A4 Format), jeweils im Original und eine Kopie.
Reise-Stornierung bei abgelehntem Visums-Antrag
Sollte ein Visums-Antrag abgelehnt werden, stornieren wir den/die Teilnehmer:in bis 14 Tage vor Abreise kostenlos – allerdings nur dann, wenn diese einen Ablehnungsbescheid vorweisen können. Wenn Teilnehmer:innen das Visum gar nicht erst beantragen, müssen sie die normalen Stornokosten bezahlen.
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